Einsparungen bei Kfz-Reparaturen

Donnerstag, 27. Mai 2010

Verkehr.jpgDie Europäische Kommission hat neue Wettbewerbsvorschriften für den Vertrieb und die Reparatur von Kraftfahrzeugen erlassen. Damit kommen Vereinbarungen zwischen Kfz-Herstellern und zugelassenen Werkstätten nur noch dann für die Gruppenfreitstellung in Betracht, wenn keines der beteiligten Unternehmen einen Marktanteil von mehr als 30 % hat. Die neuen Regeln ermöglichen der  Kommission wirksam gegen Kfz-Hersteller vorzugehen, die verlangen, das Kraftfahrzeuge nur in von ihnen zugelassenen Werkstätten gewartet werden und unabhängigen Unternehmen technische Informationen verweigern. Somit wird der Zugang von Werkstätten zu alternativen Ersatzteilen verbessert und der Wettbewerb zwischen zugelassenen und unabhängigen Werkstätten gestärkt.

Die neuen Regeln für die Märkte für Reparatur- und Wartungsdienstleistungen treten am 1. Juni 2010 in Kraft, für die Märkte für den Kfz-Verkauf am 1. Juni 2013. Sie gelten bis zum 31. Mai 2023.

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