Mutterschutz für Selbstständige

Montag, 23. August 2010

EU-Flagge IV.jpgAm 04. August 2010 trat die neue EU-Rechtsvorschrift über Mutterschutz und Rentenleistungen für selbstständig Erwerbstätige in Kraft. Damit wird der soziale Schutz von Millionen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt verbessert und die Position von Frauen als Unternehmerinnen gestärkt. So haben selbständig Erwerbstätige und deren Partner Anspruch auf Mutterschaftsurlaub. Sie können jetzt Mutterschaftsleistungen erhalten, die eine Unterbrechung ihrer Erwerbstätigkeit während mindestens 14 Wochen ermöglichen.

Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen.

Die Richtlinie über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben finden sie unter:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:180:0001:0006:DE:PDF